Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Angebot und Preise

1.1 Illuminartis ist eine eingetragene Marke der werk14 AG, Fabrikstrasse 14, CH-3455 Grünen, nachfolgend Illuminartis genannt.

1.2 Angebote von Illuminartis erfolgen, sofern ihre Gültigkeitsdauer nicht ausdrücklich vermerkt ist, freibleibend und unter Vorbehalt des Zwischenverkaufs.

1.3 Alle Leuchtenpreise verstehen sich inkl. Leuchtmittel, Transportkosten für Lieferungen innerhalb der Schweiz und EU-Länder sowie Verpackung.

1.4 An allen Zeichnungen und Entwürfen behält sich Illuminartis das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen werden dem Empfänger persönlich anvertraut und dürfen ohne schriftliche Genehmigung von Illuminartis weder Dritten zugänglich gemacht noch kopiert werden. Auf ihr Verlangen sind sie ihr zurückzugeben.

1.5 Einkaufsbedingungen des Bestellers oder Abänderungen dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ sowie alle sonstigen Vereinbarungen sind für Illuminartis nur soweit verbindlich, als diese von ihr schriftlich anerkannt wurden.

2. Bestellungen

2.1 Durch Erteilung der Bestellung anerkennt der Besteller diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“.

2.2 Hat der Besteller eine Bestellung aufgegeben und Illuminartis sie bestätigt, so können Abänderungen oder Annullierungen nur noch in beidseitigem Einverständnis erfolgen. Bei Spezialanfertigungen sind Änderungen oder Annullierungen ausgeschlossen.

2.3 Auf Abruf bestellte Ware muss innert der festgelegten Abruffrist abgenommen werden. Wird diese Frist überschritten, besteht die Berechtigung zur Fakturierung.

3. Lieferfristen

3.1 Die Lieferfristen werden nach bestem Vermögen eingehalten. Eventuelle Ersatz-ansprüche wegen Terminüberschreitung können nicht anerkannt werden.

4. Lieferungen

4.1 Illuminartis bestimmt die Art des Versandes. Sie ist berechtigt, die Ware in Teil-lieferungen auszuliefern.

4.2 Sämtliche Lieferungen erfolgen an die angegebene Lieferadresse des Bestellers. Lieferungen in die Schweiz werden „DDP“ und Lieferungen in EU-Länder „30 DDP, VAT unpaid“ gemäss Incoterms-2010 Richtlinien fakturiert. Mehrkosten für Expressgut, Luftfracht oder Kurierdienste werden in jedem Fall gesondert verrechnet.

4.3 Die Unterschrift des Empfängers gilt als Bestätigung dafür, dass die Sendung vollständig und frei von sichtbaren Schäden ist. Die Ware reist auf Gefahr und Risiko des Empfängers.

5. Verpackung

5.1 Die Verpackung ist im Preis inbegriffen.

5.2 Kisten und Paletten werden bei Nichtretournierung innert Monatsfrist fakturiert.

5.3 Die Entsorgung von Verpackungsmaterial geht zu Lasten des Empfängers.

6. Design- und Konstruktionsänderungen

6.1 Mechanische, elektrische und elektronische Bestandteile der Produkte sowie die Gesamtkonstruktion können jederzeit und ohne Vorankündigung geändert werden.

7. Rücksendungen

7.1 Rücksendungen werden nur nach vorheriger Vereinbarung und franko angenommen. Es werden nur originalverpackte Katalogprodukte zurückgenommen. In jedem Fall wird ein Unkostenbeitrag verrechnet. Beschädigtes Material wird nicht gutgeschrieben. Allfällige Instandstellungsarbeiten werden zu Selbstkosten verrechnet. Fehlende Teile wie z.B. Befestigungsmaterial, Originalverpackung usw. werden verrechnet.

7.2 Ware, deren Verkaufsdatum (Rechnungsdatum Illuminartis) mehr als 6 Monate zurückliegt, wird nicht mehr zurückgenommen.

7.3 Spezialanfertigungen, abgeänderte Standardmodelle (Farbe oder Ausführung) sowie Lichtquellen werden nicht zurückgenommen.

8. Reklamationen

8.1 Minder- oder Falschlieferungen können nur innerhalb von 10 Tagen nach Ankunft der Lieferung schriftlich beanstandet werden.

8.2 Transportschäden müssen innerhalb von 3 Tagen bei Illuminartis angemeldet werden. Zu spät beanstandete Transportschäden können nicht mehr bearbeitet werden. Die Verpackung muss zur Begutachtung bereitgehalten werden.

9. Garantie

9.1 Die Garantie für Leuchten beträgt zwei Jahre nach erfolgter Ablieferung und beschränkt sich während dieser Frist auf auftretende Mängel die nachweisbar auf Material-, Ausführungs- oder Konstruktionsfehler seitens Illuminartis zurückzuführen sind.

9.2 Jede weitere Garantie- oder Schadenersatzleistung ist ausgeschlossen. Insbesondere werden keine Kosten für die Demontage und Wiedermontage von Leuchten oder deren Bestandteile sowie für irgendwelche andere Folgeschäden übernommen.

9.3 Ebenso wird keine Garantie für Material geleistet, an welchem durch den Besteller oder Dritte Änderungen oder Reparaturen vorgenommen, oder wenn die Montage- oder Betriebsvorschriften von Illuminartis nicht eingehalten worden sind.

9.4 Jegliche Garantieleistung setzt voraus, dass defektes Material verpackt und franko an Illuminartis c/o werk14 AG, Fabrikstrasse 14, CH-3455 Grünen, zugestellt wird.

10. Eigentumsvorbehalt

10.1 Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum von Illuminartis. Der Käufer erklärt hiermit sein Einverständnis zur Eintragung des Eigentumsvorbehaltes an seinem Wohnsitz.

10.2 Der Käufer trifft geeignete Massnahmen, damit der Eigentumsanspruch von Illuminartis weder beeinträchtigt noch aufgehoben wird.

11. Zahlungsbedingungen

11.1 Rechnungen sind innert 30 Tagen ohne jeden Abzug zahlbar. Andere Zahlungsbedingungen sind schriftlich zu vereinbaren.

12. Nebenabreden

12.1 Andere Vereinbarungen als diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ sowie Nebenabreden gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart sind.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

13.1 Ausschliesslicher Erfüllungsort für den Käufer und für Illuminartis ist Grünen (Schweiz) und zwar auch dann, wenn Lieferungen „DDP Incoterms-2000“ oder nach ähnlichen Klauseln vereinbart sind.

13.2 Gerichtsstand ist das Domizil von Illuminartis (Schweiz). Illuminartis behält sich jedoch vor, den Vertragspartner nach ihrer Wahl auch an dessen Wohnsitz oder an einem anderen zuständigen Gericht zu belangen.

14. Anwendbares Recht

14.1 Die Rechtsbeziehung mit Illuminartis untersteht schweizerischem Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf („Wiener Kaufrecht“) ist ausgeschlossen. Soweit die vorliegenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ keine speziellen Regelungen enthalten, gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts. Sollten einzelne Bestimmungen dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingen“ unwirksam sein oder werden, so sind die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

15. Vorgezogene Recycling-Gebühr (vRG)

15.1 Illuminartis ist Poolteilnehmerin der „Stiftung Licht Recycling Schweiz“ (SLRS).

15.2 Die Verordnung über die Rücknahme, die Rückgabe und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG) schreibt vor, dass Hersteller und Importeure von Leuchtmitteln und Leuchten einen Entsorgungsbeitrag zur Finanzierung der Rücknahme und Entsorgung dieser Geräte erheben.

15.3 Die erhobene Gebühr richtet sich nach den durch die „SLRS“ definierten Beiträgen. Auf den Rechnungen von Illuminartis sind diese Gebühren ausgewiesen. Preisanpassungen infolge Tarifänderungen sind vorbehalten.

15.4 Die von der „VREG“ betroffenen Produkte sind mit der durchkreuzten Mülltonne gekennzeichnet.

Stand: Juni 2020

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